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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 800/11

Datum:
18.01.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 800/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0118.9SA800.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 9439/10
Schlagworte:
Befristung - Arbeitsverhältnis - Lehrer
Normen:
§ 14 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zur sachlichen Rechtfertigung eines befristeten Arbeitsvertrages zur Vertretung einer Lehrkraft, wenn mit dem Vertreter innerhalb eines Zeitraums von etwas mehr als 2 Jahren 9 befristete Verträge mit unterschiedlicher Stundenzahl abgeschlossen worden sind.

2. Bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung ist auch zu berücksichtigen, dass das beklagte Land ein berechtigtes Interesse daran hat, nur Lehramtsinhaber unbefristet einzustellen, die zwei Fächer unterrichten können.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Mai 2011 – 10 Ca 9439/10 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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