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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 797/11

Datum:
04.04.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 797/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0404.9SA797.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 7600/10
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung - Zusage - Kündigungsschreiben
Normen:
§ 782 BGB, § 119 BGB, § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt ein deklaratorisches Schuldversprechen dar.

2. Ist die Anzahl der Urlaubstage aufgrund einer fehlerhaften Angabe im Personalabrechnungssystem zu hoch angegeben worden, so kann die Erklärung grundsätzlich weder angefochten werden, noch ist es dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf das Schuldversprechen zu berufen.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Juli 2011 – 6 Ca 7600/10 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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