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Landesarbeitsgericht Köln, 7 TaBV 68/11

Datum:
22.03.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 TaBV 68/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0322.7TABV68.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 BV 209/10
Schlagworte:
Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Kostentragungspflicht; Rechtsschutzbedürfnis
Normen:
§§ 117 BetrVG, 37 TV Personalvertretung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für die nachträgliche Feststellung, ob die Teilnahme bestimmter Personalvertretungsmitglieder an einer bestimmten Schulung zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen in der Vergangenheit erforderlich gewesen wäre, wenn sie denn stattgefunden hätte, und eine entsprechende Kostentragungspflicht des Arbeitgebers hätte auslösen können, besteht regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.

 
Tenor:

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) bis 11) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.11.2011 werden zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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