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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 78/12

Datum:
16.08.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 78/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0816.7SA78.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 1302/10
Schlagworte:
Schadensersatz; Beweisaufnahme; Schriftsachverständigengutachten
Normen:
§§ 402, 403, 447, 448, 355 ff. ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es stellte einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, ein Schriftsachverständigengutachten einzuholen, wenn ein Arbeitgeber zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs behauptet, die Arbeitnehmerin habe zu 15 verschiedenen Zeitpunkten wahrscheinlich von ihm blanko unterzeichnete Überweisungsformulare abredewidrig ausgefüllt, möglicherweise habe sie aber auch die eine oder andere – nicht näher bezeichnete – Unterschrift gefälscht.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.11.2011 in Sachen1 Ca 1302/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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