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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 454/12

Datum:
18.10.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 454/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:1018.7SA454.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 7678/11
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Fortsetzungserkrankung; Grundsatz der Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles; Darlegungslast
Normen:
§ 3 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1.) Wendet der Arbeitgeber gegenüber einem Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers ein, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt eine sog. Fortsetzungserkrankung vorgelegen habe, obliegt es dem Arbeitnehmer, Tatsachen vorzutragen, die eine neue Ersterkrankung belegen.

2.) Mehrere selbständige Erkrankungen als Arbeitsunfähigkeitsursache, die gleichzeitig auftreten oder sich zeitlich überlappen, lösen den Entgeltfortzahlungsanspruch für sechs Wochen nur einmal aus (sog. Grundsatz von der Einheit der Verhinderungsfalles).

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2012 in Sachen5 Ca 7678/11 teilweise wie folgt abgeändert:

Die Klage wird in Höhe von 2.300,00 € brutto nebst Zinsen (Entgeltfortzahlung für Oktober 2011) abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird als unzulässig verworfen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 90 % und die Beklagte 10 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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