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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 327/12

Datum:
26.07.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 327/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0726.7SA327.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 5500/11
Schlagworte:
Fristlose Kündigung; Außendienstmitarbeiter; Dienstwagen; Fahrererlaubnis; Eigenkündigung
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1.) Die fristlose Kündigung eines technisch-kaufmännischen Außendienstmitarbeiters, dessen Arbeitsaufgabe darin besteht, im gesamten deutschsprachigen Raum Kundenfirmen aufzusuchen, um dort Vertriebsaufgaben wahrzunehmen und technischen Support zu leisten, ist gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter über mehrere Jahre hinweg seinen Dienstwagen ohne gültige Fahrerlaubnis benutzt und diesen Tatbestand dem Arbeitgeber gegenüber durch aktive Täuschungshandlungen verschleiert.

2.) Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer arbeitnehmerseitigen Eigenkündigung ohnehin 5 ½ Monate später enden würde.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.11.2011 in Sachen20 Ca 5500/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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