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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1456/11

Datum:
29.03.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1456/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0329.7SA1456.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 7292/11
Schlagworte:
Arbeitszeit; AGB-Kontrolle, Transparenzgebot
Normen:
§§ 306, 307, 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Grundsätze der Entscheidung des BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, zur AGB-Kontrolle eines Formular-Arbeitsvertrages, in dem eine Arbeitszeit von „im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden“ vorgesehen ist, finden sinngemäß auch auf Formularverträge Anwendung, denen zu Folge eine Arbeitszeit von 120 Stunden monatlich „im Jahresdurchschnitt zu erreichen“ sein soll.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2011 in Sachen8 Ca 7292/11 teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Mindestarbeitszeit der Klägerin monatlich 160 Stunden beträgt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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