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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1332/11

Datum:
12.07.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1332/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0712.7SA1332.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 638/11
Schlagworte:
Betriebliche Altersversorgung; Rentenzusage; Rückdeckungslebensversicherung; Auslegung; gelebte Vertragspraxis; Beratervertrag
Normen:
§§ 133, 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1.) Zur Auslegung des Umfangs der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung an einen Unternehmensgründer und späteren Berater/Arbeitnehmer.

 

2.) Zur Frage, inwieweit das Kriterium der „gelebten Vertragspraxis“ zur Auslegung einer Altersversorgungszusage vor Eintritt des Versorgungsfalles herangezogen werden kann.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.09.2011 in Sachen 6 Ca 638/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung der Beklagten, die bei der A Lebensversicherung geführten Lebensversicherungen Nr. 2 , 2 , 2 , 2 , 2 und 2 ohne finanzielle Belastung und unter Ausgleich etwaiger steuerlicher Belastungen bei Beendigung des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses auf den Kläger zu übertragen, zusätzlich zu der unstreitigen Verpflichtung der Beklagten besteht, dem Kläger ein lebenslanges Ruhegeld in Höhe von monatlich 5.000,00 DM (= 2.556,46 €) nach Maßgabe der Direktzusage vom 10.01.1985 zu zahlen.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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