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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Ta 53/12

Datum:
29.03.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 Ta 53/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0329.6TA53.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 1977/11
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist nicht geeignet, die im Prozessvergleich offengelassene Frage des Zeugnisinhalts abschließend zu beantworten (hier: Pflicht zur Erteilung eines Zeugnisses nach einem Entwurf des Arbeitnehmers, von dem der Arbeitgeber nur auf wichtigem Grund abweichen durfte).

 
Tenor:

1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Vollstreckungsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.01.2012 – 8 Ca 1977/11 d – aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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