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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 760/12

Datum:
22.11.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 760/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:1122.6SA760.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 2197/11
Schlagworte:
Außerordentliche Kündigung; Interessenabwägung; Weiterbeschäftigung
Normen:
§§ 241, 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ist der mit der Kündigungsschutzklage verfolgte Weiterbeschäftigungsanspruch als derzeit unbegründet abzuweisen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.03.2012 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen – 8 Ca 2197/11 d – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

 

1. Die Klage wird hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags zu 2) abgewiesen.

 

2. Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 1/5 und der Beklagten zu 4/5 auferlegt.

 

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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