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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 717/11

Datum:
08.03.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 717/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0308.6SA717.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 447/09
Schlagworte:
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Tarifvertrag
Normen:
§§ 2, 5, 17 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Tarifverträge unterliegen keiner Billigkeitskontrolle, sondern nur einer Rechtskontrolle. Das gilt auch für die nachträgliche Anpassung oder Änderung von betrieblichen Versorgungsordnungen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.01.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen

– 9 Ca 447/09 – unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert:

1. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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