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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 640/12

Datum:
13.12.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 640/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:1213.6SA640.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 6284/11
Schlagworte:
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Normen:
§§ 67 abs. 1 ArbGG, 282 Abs. 2, 296 Abs. 2 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Zurückweisung verspäteten Vorbringens wegen Verletzung der allgemeinen Prozessförderungspflicht und der Ausschluss nach § 67 Abs. 1 ArbGG setzen u. a. voraus, dass die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht. Liegen hierfür äußere Umstände vor, dann ist es Sache der Partei, die entkräftenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen.

 
Tenor:
 
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