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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 191/12

Datum:
23.08.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 191/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0823.6SA191.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 7230/11
Schlagworte:
Krankheitsbedingte Kündigung; langandauernde Arbeitsunfähigkeit;
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei völliger Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (hier: nach wiederholter Verlängerung einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente) kann die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch nach einem Arbeitsunfall sozial gerechtfertigt sein.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln – 5 Ca 7230/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht vor dem 31.03.2012 beendet worden ist.

 

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

 

 

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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