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Landesarbeitsgericht Köln, 6 SaGa 2/12

Datum:
03.05.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 SaGa 2/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0503.6SAGA2.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 4 Ga 9/12
Schlagworte:
Notbedarf; einstweilige Verfügung; Befriedigungswirkung;
Normen:
§§ 920, 940 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers kann in Fällen des sog. Notbedarfs auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.02.2012 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen – 4 Ga 9/12 – wird zurückgewiesen.

 

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

 
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