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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 715/11

Datum:
13.07.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 715/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0713.5SA715.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 9982/10
Schlagworte:
Betriebsbedingte Kündigung; Parteivernehmung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG; §§ 141, 445 ff. ZPO, § 9 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

- Einzelfall zu einer betriebsbedingten Kündigung –

 
Tenor:

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Mai 2011 – 2 Ca 9982/10 – abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom22. November 2010 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen als Senior Berater im Family Office zu beschäftigen.

II. Der Auflösungsantrag wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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