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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1248/11

Datum:
27.01.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 1248/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0127.4SA1248.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 1976/11
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung, Arbeitswilligkeit
Normen:
§ 3 Abs. 1 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Darlegungslast für Arbeitswilligkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.08.2011 – 10 Ca 1976/11 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1.154,20 € brutto zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 7/10 und die Beklagte 3/10 zu tragen. Die zweitinstanzlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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