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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 113/12

Datum:
02.04.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 113/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0402.2TA113.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 5848/11
Schlagworte:
Streitwertbeschwerde, Ermessen, kurzer Bestand des Arbeitsverhältnisses
Normen:
§ 42 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei kurzem Bestand des Arbeitsverhältnisses liegt die Festsetzung eines Streitwertes unterhalb der 3-Monatsgrenze des § 42 GKG im Ermessen des Gerichts. Grundlage für die Ausübung des Ermessens kann die Höhe der Annahmeverzugsansprüche, die durch die Kündigung ausgelöst wurden, sein.

 
Tenor:

Der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.01.2012 – 20 Ca 5848/11 – wird teilweise abgeändert. Der Gegenstandswert wird für den Kündigungsschutzantrag abweichend auf 2.275,50 € fwestgesetzt. Im Übrigen wird die Streitwertbeschwerde zurückgewiesen.

 
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