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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1053/11

Datum:
12.03.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1053/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0312.2SA1053.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 6 Ca 1183/11
Schlagworte:
Auskunft, Schadensersatz
Normen:
§ 260 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ist der auskunftspflichtige Arbeitnehmer nicht im Besitz der entwendeten Gegenstände und besitzt er auch keine Unterlagen über diese, so ist kein Verzeichnis nach

§ 260 BGB zu erstellen. Eine aus dem Gedächtnis gegebene Auskunft in Textform erfüllt den Auskunftsanspruch. Ein Anspruch auf Weitergabe von Gerüchten betreffend andere Mitarbeiter besteht auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Treuepflicht.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.08.2011

– 6 Ca 1183/11 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen

 
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