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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Ta 47/12

Datum:
18.05.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 Ta 47/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0518.12TA47.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 10488/10
Schlagworte:
Zwangsvollstreckung - Erteilung von Lohnabrechnungen
Normen:
§ 887 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Ermächtigung zur Ersatzvornahme verpflichtet den Schuldner zur Duldung der in diesem Zusammenhang vom Gläubiger zu treffenden Maßnahmen. Im Falle der Vollstreckung einer Pflicht zur Erteilung einer Lohnabrechnung kann sich daraus die Pflicht des Schuldners zur Überlassung von Unterlagen und Arbeitsmöglichkeiten und die Gewährung des Zutritts zu seinen Wohn- und Geschäftsräumen ergeben.

2. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen besteht nicht.

3. Eine vorbeugende Durchsuchungsanordnung ist vom Vollstreckungsgericht grundsätzlich nicht zu erlassen; sie ist ausnahmsweise in Betracht zu ziehen, wenn der Schuldner die Durchsuchung bereits verweigert hat oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner seine Einwilligung zur Durchsuchung verweigern wird.

 
Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.01.2012 - 14 Ca 10488/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 
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