Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 658/10

Datum:
19.06.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 658/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0619.11SA658.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 3846/09
Schlagworte:
Urlaubsentgelt, Zurückbehaltungsrecht, Verwirkung
Normen:
§§ 242, 273 BGB, 7 Abs. 1 BUrlG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

- Einzelfall -

 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten zu 2) wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.01.2010 – 6 Ca 3846/09 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

1. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 111,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2009 zu zahlen.

 

2. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 1.222,21 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2009 zu zahlen.

 

3. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 217,18 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2009 zu zahlen.

 

4. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 909,09 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2009 zu zahlen.

 

5. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 9,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2009 zu zahlen.

 

6. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 3.333,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2009 zu zahlen.

 

7. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 23,80 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2009 zu zahlen.

 

8. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen, welches sich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis bezieht.

 

9. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

10. Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 2/10 und der Beklagte zu 2) zu 8/10.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank