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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Ta 316/11

Datum:
10.07.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Ta 316/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2012:0710.10TA316.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 3021/11
Schlagworte:
Rechtsweg; Geschäftsführer
Normen:
ArbGG § 5
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kann auch dann gegeben sein, wenn die Klägerseite Ansprüche auf einem auch während der Zeit als Geschäftsführer nicht aufgehobenen Arbeitsverhältnis nach Abberufung als Organmitglied geltend macht.

2. Hierunter fällt auch der Fall, dass die Bestellung zum Organvertreter auf einem Arbeitsvertrag beruht.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.08.2011 – 6 Ca 3021/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Streitwert: 30.000,00 €.

 
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