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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 680/11

Datum:
09.11.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 680/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:1109.9SA680.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 329/11
Schlagworte:
Verdachtskündigung - Negativauslese
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Arbeitgeber kann den Verdacht, ein Angestellter habe Geldbeträge aus dem Kassenschalterbereich entwendet, nicht im Wege einer Negativauslese damit begründen, Differenzen seien auffallend oft während der Anwesenheit des Angestellten aufgetreten und andere Schalterangestellten hätten glaubhaft bekundet, kein Geld veruntreut zu haben.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.06.2011 – 2 Ca 329/11 EU – teilweise abgeändert:

Die Weiterbeschäftigungsklage wird abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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