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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 573/11

Datum:
16.11.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 573/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:1116.9SA573.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 2502/10
Schlagworte:
Änderungskündigung- außerordentlich - betriebsbedingt - Betriebsratsanhörung
Normen:
§ 34 Abs. 2 S. 1 TVöD, § 102 Abs. 1 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zu den Anforderungen an eine außerordentliche Änderungskündigung eines tariflich unkündbaren Angestellten wegen betrieblich bedingter Veränderung von Aufgabenbereichen, wenn sich das Tätigkeitsgebiet ändern und die Vergütung reduzieren soll.

2. Zu den Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats über die Gründe für die beabsichtigte Änderungskündigung.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30.03.2011 – 2 Ca 2502/10 G – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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