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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1329/10

Datum:
24.05.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Sa 1329/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0524.9SA1329.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 9617/09
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Versorgungszusage - Sicherungsabtretung
Normen:
§ 7 Abs.. 4 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird die Versicherungssumme aus einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers an ein Kreditinstitut zur Sicherung eines aufgenommenen Firmendarlehens abgetreten hat, an die Bank ausgezahlt, so kann dies - bei Insolvenz des Arbeitgebers – zu einer Minderung des Anspruchs des Arbeitnehmers gegen den Träger der Insolvenzsicherung (PSV aG) führen, wenn sich der Arbeitnehmer aus eigenem wirtschaftlichen Interesse an der Abtretung beteiligt hat.

 
Tenor:

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskosten-

hilfe für die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln

vom 6. Juli 2010 – 13 Ca 9617/09 – wird zurückgewiesen.

 
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