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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 139/11

Datum:
18.08.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 139/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0818.7TA139.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 487/11
Schlagworte:
Streitwert; Vergleich; Vergleichsmehrwert; qualifiziertes Zeugnis
Normen:
§§ 23 RVG, 63 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Aufnahme der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in einen den Kündigungsschutzprozess beendenden Vergleich begründet allenfalls dann einen sog. Vergleichsmehrwert, wenn zugleich inhaltliche Vorgaben für die Zeugnisgestaltung festgelegt werden oder wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses mit der Erteilung des Zeugnisses bereits in Verzug war. Letzteres setzt voraus, dass der Arbeitnehmer ihn bereits vergeblich zur Zeugniserteilung aufgefordert hatte.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Beklagtenvertreters gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.04.2011 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 02.05.2011 wird zurückgewiesen.

 
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