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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 127/11

Datum:
18.08.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 127/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0818.7TA127.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 759/11
Schlagworte:
Streitwert; Vergleich; Freistellung; Vergleichsmehrwert
Normen:
§§ 23 RVG, 63 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anlässlich des Ausspruchs einer ordentlichen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei und entspricht diese Freistellung auch dem Interesse und Wunsch des Arbeitnehmers, so kommt einer diese Freistellung bestätigenden Regelung in einem das Kündigungsschutzverfahren beendenden Vergleich schon deshalb kein Mehrwert zu, weil über die Frage der Freistellung niemals Streit bestand.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2011 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 20.04.2011 wird zurückgewiesen.

 
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