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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 446/11

Datum:
20.10.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 446/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:1020.7SA446.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 6547/10
Schlagworte:
Lohnerhöhung; tarifliche Einmalzahlung; Altersteilzeit; Blockmodell
Normen:
§§ 305 c, 611 BGB, § 6 TV-ATZ, § 2 ERA-Entgeltabkommen vom 18.2.10
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei einem Mitarbeiter, der Altersteilzeit im Blockmodell in Anspruch nimmt, handelt es sich auch während der sog. Arbeitsphase um einen Teilzeitmitarbeiter. Er kann daher eine allgemeine Lohnerhöhung in Form einer tariflichen Einmalzahlung auch nur in derselben Höhe beanspruchen, wie sie für vergleichbare andere Teilzeitmitarbeiter – außerhalb der Altersteilzeit – gilt.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2011 in Sachen 17 Ca 6547/10 abgeändert:

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu gleichen Teilen den Klägern auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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