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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 312/11

Datum:
21.07.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 312/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0721.7SA312.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 3924/10
Schlagworte:
Außerordentliche Kündigung; Arbeitsmittel; Abmahnung; Zeugnis
Normen:
§§ 626, 630 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber kann jederzeit vom Arbeitnehmer die Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden und ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel verlangen.

2. Verweigert der Arbeitnehmer hartnäckig die Herausgabe, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalles auch ohne vorangegangene Abmahnung geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.

3. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber zwar keine Abmahnung ausgesprochen, aber eine Strafanzeige angedroht hat.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2011 in Sachen

19 Ca 3924/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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