Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 202/11

Datum:
30.06.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 202/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0630.7SA202.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 12082/09
Schlagworte:
Kündigungsschutzgesetz: Wartezeit; Sozialauswahl
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Arbeitnehmer, die die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG noch nicht erfüllt haben, können sich auch nicht auf die Grundsätze des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG berufen. Konkurrieren sie im Falle eines Arbeitsplatzabbaus mit Arbeitnehmern, die die Wartezeit bereits erfüllt haben, um einen verbleibenden Arbeitsplatz, sind sie zwingend vorrangig zu kündigen.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21.12.2009, zugegangen am 22.12.2009, nicht aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagen auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank