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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 201/11

Datum:
18.08.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 201/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0818.7SA201.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 8924/10
Schlagworte:
Diskriminierung wegen des Geschlechts; Elternzeit; Betriebsänderung; Sozialplan; Abfindung
Normen:
§§ 3, 7, 15 AGG; §§ 111, 112 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es stellt keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, dass eine Frau, deren Arbeitgeber während ihrer Elternzeit eine Betriebsänderung durchführt, ihren Arbeitsplatz behält und in Folge dessen nicht in den Genuss von Sozialplanleistungen kommt, die für solche Mitarbeiter/-innen vorgesehen sind, die wegen der Betriebsänderung betriebsbedingt aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2011 in Sachen 8 Ca 8924/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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