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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1551/10

Datum:
21.04.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1551/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0421.7SA1551.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 1010/10
Schlagworte:
Arbeitszeit; Aufstockungsverlangen; Break-Stunden; Differenzlohn
Normen:
§ 9 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

- ohne - (Parallelsache zu 7 Sa 25/11)

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2010 in Sachen

9 Ca 1010/10 teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, das in der Klageschrift vom 04.02.2010 enthaltene, der Beklagten am 11.02.2010 zugegangene Angebot des Klägers anzunehmen, die arbeitsvertragliche Arbeitszeit auf ein Vollzeitarbeitsverhältnis mit (mindestens) 160 Stunden monatlich aufzustocken.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 525,32 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.08.2010 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/7 und die Beklagte 6/7 zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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