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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 147/11

Datum:
27.10.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 147/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:1027.7SA147.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 8510/10
Schlagworte:
Persönlichkeitsrechtsverletzung; Entschädigung; Kündigungsschutzprozess
Normen:
Art. 1, 2 GG; §§ 253, 612a, 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Eine hinreichend schwerwiegende, zur Entschädigung verpflichtende Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines anderen kann sich auch aus der Gesamtschau einer Abfolge von Ereignissen ergeben, die je für sich betrachtet noch nicht als hinreichend schwerwiegend anzusehen wären, wenn sich gerade aus der Gesamtschau eine den Ereignissen innewohnende Systematik ableiten lässt, deren Zielrichtung in der Beeinträchtigung des geschützten Persönlichkeitsrechts besteht.

2. Eine entschädigungspflichtige Persönlichkeitsverletzung kann auch darin liegen, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens durch eine Abfolge teilweise offensichtlich unwirksamer arbeitsrechtlicher Maßnahmen (einseitige Freistellung während des noch unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Vergütungszahlung; offensichtlich unwirksame Abmahnung; Geltendmachung unberechtigter Lohnrückzahlung durch Inkasso-Unternehmen; offensichtlich gegen § 612a BGB verstoßende Nachfolgekündigung) unter Druck zu setzen versucht, um diesen zu einer freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsverhältnisses zu veranlassen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.12.2010 in Sachen

9 Ca 8510/10 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 5.000,-- € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.08.2010 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger

75 % und der Beklagten 25 % auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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