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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Ta 323/11

Datum:
09.11.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 Ta 323/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:1109.6TA323.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 55/11
Schlagworte:
Rechtsweg; Drittschuldnerklage
Normen:
§§ 2, 3 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für eine sog. Drittschuldnerklage, mit der eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis verfolgt wird, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nach den §§ 2 Abs. 1

Nr. 3 a, 3 ArbGG eröffnet.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.08.2011

– 9 Ca 55/11 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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