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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 942/10

Datum:
13.01.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 942/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0113.6SA942.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 10423/08
Schlagworte:
Chefarzt; Oberarzt; Poolbeteiligung;
Normen:
§§ 151, 328 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Anspruch eines nachgeordneten Arztes auf Beteiligung an den Privatliquidationseinnahmen des Chefarztes kann sich im Einzelfall aus einem infolge praktischer Übung stillschweigend zustande gekommenen Vertrag ergeben.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2010 – 4 Ca 10423/08 – insoweit abgeändert, als die Klage gegen die

Beklagte zu 2) abgewiesen wird.

2. Die Berufung des Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/9 und der Beklagte zu 1) zu 8/9. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) im Berufungsverfahren werden allein dem Kläger auferlegt.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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