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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1561/10

Datum:
11.08.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1561/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0811.6SA1561.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 6 Ca 2145/10
Schlagworte:
Teilzeitvereinbarung; geschlechtsspezifische Benachteiligung
Normen:
§§ 134, 611 a BGB a. F.
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Vereinbarung einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung in Abänderung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses kann eine geschlechtsspezifische Benachteiligung darstellen, die nach

§ 611 a Abs. 1 BGB a. F. unwirksam ist mit der Rechtsfolge, dass das Vollzeitarbeitsverhältnis fortbesteht.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.11.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg

– 6 Ca 2145/10 – teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis besteht, in dem die Klägerin als Justizbeschäftigte gemäß Vergütungsgruppe V c BAT / nunmehr TV-L Entgeltgruppe 8 beim Amtsgericht S einzusetzen ist.

2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Revision wird zugelassen.

 
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