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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1433/10

Datum:
31.03.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1433/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0331.6SA1433.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 2870/10
Schlagworte:
Leitender Apotheker; krankheitsbedingte Kündigung; Schicksalsschlag;
Normen:
§ 1 KSchG, § 2 Apothekenbetriebsordnung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Beruht die längere Erkrankung eines Arbeitnehmers auf einem einmaligen Schicksalsschlag (hier: Schlaganfall), so erhöhen sich regelmäßig die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.09.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln

– 13 Ca 2870/10 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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