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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1435/10

Datum:
28.03.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1435/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0328.5SA1435.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 10170/09
Schlagworte:
Beweislast für freiberufliche Tätigkeit
Normen:
§ 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Hat ein Arbeitgeber einem Beschäftigten für einen Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses eine Entgeltabrechnung mit der Abführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung erteilt, trägt er die Beweislast, wenn er geltend machen will, das Beschäftigungsverhältnis sei in Wahrheit ein freiberufliches Beschäftigungsverhältnis gewesen.

 
Tenor:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2010

– 6 Ca 10170/09 wird abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.900,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2009 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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