Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 350/11

Datum:
16.12.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 350/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:1216.4SA350.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 7958/10
Schlagworte:
Rechtsmittelstreitwert, Stufenklage, Auskunft
Normen:
§ 64 Abs. 2 b ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Bei einer Auskunftsklage im Stufenverfahren entspricht die Rechtsmittelbeschwer der unterliegenden Partei wertmäßig nicht der Höhe des gegnerischen Obsiegens. Im Falle der Berufung des zur Auskunftserteilung Verurteilten richtet sich der Wert des Beschwerdegegenstandes vielmehr nach seinem Interesse, die Auskunft nicht zu erteilen. Dabei ist in erster Linie auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Auskunftserteilung voraussichtlich erfordern wird (im Anschluss an BAG 27.05.1994 – 5 AZB 3/94).

2) Hier Rentenauskunft nach § 9 BetrAVG.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.03.2011 – 9 Ca 7958/10 – wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank