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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 173/11

Datum:
06.06.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 173/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0606.2TA173.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 BV 267/10
Schlagworte:
Gegenstandswert, Beschwerde, Zustimmungsersetzung Versetzung
Normen:
§ 23 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren zur Versetzung eines Arbeitnehmers stellt eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit dar. Der Gegenstandswert richtet sich nach der Bedeutung des Mitbestimmungsrechts und ist regelmäßig unter Heranziehung des Hilfswertes aus § 23 Abs. 3 RVG festzusetzen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegnerprozessbevollmächtigten gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.05.2011 – 7 BV 267/10 – wird zurückgewiesen.

 
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