Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1420/10

Datum:
11.04.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1420/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0411.2SA1420.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 3800/09
Schlagworte:
Interessenausgleich Namensliste Gruppenbildung
Normen:
§ 1 Abs. 5 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Grundsätze der Gruppenbildung, die die Betriebsparteien der Sozialauswahl zu Grunde legen, müssen nicht dezidiert im Interessenausgleich niedergelegt sein. In einer Krisensituation ist die Vermeidung eines Versetzungskarussels ein sachlicher Grund, die Vergleichbarkeit von Mitarbeitern verschiedener Abteilungen abzulehnen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.05.2010 – 3 Ca 3800/09 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank