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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1369/10

Datum:
27.06.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1369/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0627.2SA1369.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 5622/08
Schlagworte:
Betriebsübergang, Insolvenz, Beschäftigungsgesellschaft
Normen:
§ 1 KSchG, § 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Führt der Insolvenzverwalter den Betrieb mit Arbeitnehmern weiter, die das Arbeitsverhältnis beendet haben und in eine Beschäftigungsgesellschaft gewechselt sind, handelt es sich nicht um einen Betriebsübergang, da kein Inhaberwechsel stattfindet. Die von ausgeliehenen Arbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze stellen freie Arbeitsplätze i.S. des Kündigungsschutzrechts dar. Maßgeblich ist, ob der gekündigte Mitarbeiter einen entliehenen Arbeitnehmer ersetzen könnte, oder ob seine bisherige Arbeitsaufgabe entfallen ist und die verbliebenen Aufgaben nicht von ihm ausgefüllt werden können.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.07.2010 – 13 Ca 5622/08 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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