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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1345/10

Datum:
21.02.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1345/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0221.2SA1345.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 5401/10
Schlagworte:
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung
Normen:
§ 1 KSchG; § 102 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Stellt ein Arbeitgeber bei einer Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme in der Betriebsratsanhörung eine vorherige Meldepflichtverletzung bei unstreitiger Arbeitsunfähigkeit als vorheriges unentschuldigtes Fehlen dar, und legt er der Anhörung die zwischenzeitlich durch Vorlage der AU-Bescheinigung überholte Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen bei, so stellt er den Kündigungssachverhalt in wesentlicher Weise falsch gegenüber dem Betriebsrat dar. Dies führt zur Unwirksamkeit der Kündigung wegen fehlerhafter Betriebsratsanhörung.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2010 – 10 Ca 5401/10 abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.06.2010 aufgelöst worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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