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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Sa 466/11

Datum:
06.09.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 466/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0906.12SA466.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 7987/10
Schlagworte:
Arbeitszeit; unangemessene Benachteiligung; Blue-Pencil-Test
Normen:
§ 307 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Regelung in einem Formulararbeitsvertrags, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, „im monatlichen Durchschnitt 120 Stunden zu arbeiten“ verstößt gegen § 307 Abs. 1

Satz 1 BGB, weil diese Klausel den Kläger unangemessen benachteiligt und ist intransparent gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

Da somit eine Vereinbarung von durchschnittlich 120 Stunden insgesamt unwirksam ist, ist die Vertragslücke nach § 306 Abs. 2 BGB in der Form auszufüllen, dass im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis anzunehmen ist.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.02.2011 – 10 Ca 7987/10 – wird zurückgewiesen.

2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 584,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2010 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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