Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 11 Ta 265/11

Datum:
23.11.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 Ta 265/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:1123.11TA265.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 769/11
Schlagworte:
Streitwert Zwischenzeugnis
Normen:
§ 68 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Streitwert für ein Zwischenzeugnis ist in der Regel mit einem halben Monatsgehalt festzusetzen, da es für den Arbeitnehmer nur von vorübergehender Bedeutung ist (z. B.: LAG Köln, Beschluss vom 02.05.2011 - 2 Ta 122/11 -; LAG Köln, Beschluss v. 23.12.2010 – 4 Ta 436/10 -; LAG Köln, Beschluss v. 12.04.2010 – 8 Ta 98/10 -).

2. Wird der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht, so kann es angemessen sein, ein Bruttomonatsgehalt in Ansatz zu bringen (vgl.: LAG Köln, Beschluss v. 18.07.2007 – 9 Ta 164/07 – m. w. N.). Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Streitfall – im Falle verhaltensbedingter Kündigung ein Zwischenzeugnis mit der Note "gut" begehrt wird. Das Zwischenzeugnis ist dann von gesteigerter Bedeutung, da der Arbeitnehmer sich ggfs. im laufenden Kündigungsschutzprozess hiermit trotz des nachteiligen Kündigungsgrundes auf eine neue Arbeitsstelle bewerben muss (vgl. auch: LAG Köln, Beschluss v. 21.08.2005 – 11 Ta 286/06 -).

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.07.2011 – 9 Ca 769/11 – teilweise abgeändert und der Verfahrensstreitwert auf 11.043,80 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank