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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Ta 391/10

Datum:
21.07.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Ta 391/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0721.10TA391.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 3946/09
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe;; Zuständigkeit; Erfolgsaussicht
Normen:
ZPO §§ 114, 240
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Das Eingangsgericht ist bei Unterbrechung des Verfahrens nah § 240 ZPO ausnahmsweise trotz fehlender Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit nach § 48 a ArbGG gehalten, den PKH-Antrag zu bescheiden.

2. Zum Zeitpunkt, auf den für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen für die PKH abzustellen ist.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.09.2010

– 12 Ca 3946/09 – wird zurückgewiesen.

 
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