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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Ta 22/11

Datum:
28.02.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Ta 22/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0228.10TA22.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 7257/10
Schlagworte:
Streitwert; Freistellung; Vergleich
Normen:
RVG § 33
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Mehrwert des Vergleichs bei Freistellungsregelung, sofern die Parteien nicht unabhängig von dem Streit um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hierüber gestritten haben.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 10.01.2011 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.12.2010 wird zurückgewiesen.

 
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