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Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 56/10

Datum:
01.12.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 TaBV 56/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:1201.9TABV56.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 BV 89/09
Schlagworte:
Betriebsrat - Vorlage - Unterlagen - Qualitätsmanagement
Normen:
§ 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Will ein Arbeitgeber ein neues betriebliches Qualitätsmanagement einführen und erstellt er zu diesem Zweck zunächst eine Analyse des Ist-Zustandes, so hat der Betriebsrat keinen Anspruch auf Vorlage der dabei erstellten Unterlagen.

 
Tenor:

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.05.2010

– 6 BV 89/09 – wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

 
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