Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 440/10

Datum:
26.05.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 440/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0526.9SA440.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 548/09
Schlagworte:
Sonderleistungen - Unklarheitenregel - Betriebsvereinbarung - Tarifvertrag - Ablöseprinzip - Über-Kreuz-Ablösung
Normen:
Art. 9 Abs. 3 GG, § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen beinhaltet nur eine deklaratorische Verweisung auf die ohnehin unmittelbar und zwingend geltenden Betriebsvereinbarungen.

2. Mit dem Inkrafttreten einer entsprechenden tariflichen Regelung endet die Geltung der Betriebsvereinbarung für alle tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer.

3. Die Geltung des Ablöseprinzips verstößt nicht gegen die nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützte negative Koalitionsfreiheit der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer.

4. Zum Geltungsbereich der sog. Über-Kreuz-Ablösung.

5. Der Arbeitgeber ist nicht aufgrund des Gleichheitssatzes verpflichtet, den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern, die eine arbeitsvertragliche Bezugnahme des gesamten Tarifrechts ablehnen, Sonderleistungen entsprechend den Regeln der abgelösten Betriebsvereinbarung oder nach den Regeln des nunmehr geltenden Tarifvertrages zu leisten.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.07.2009

– AZ: 16 Ca 548/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank