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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 268/10

Datum:
06.10.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 268/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:1006.9SA268.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 5658/08
Schlagworte:
Vorarbeiterzulage - Widerruf - Beleidigung
Normen:
§ 4 Abs. 2 Bezirkszusatztarifvertrag zum BMT-G
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Auch nach dem Inkrafttreten des TVÜ-VKA vom 13. September 2005 ist die Vorarbeiterbestellung entsprechend § 4 Abs. 2 Bezirkszusatzvertrag zum BMT-G widerruflich.

2. Bezeichnet ein Vorarbeiter Mitglieder der ihm zugeordneten Arbeitsgruppe als "Nazis", ohne dass diese eine rechtsradikale Gesinnung zu erkennen gegeben haben, so kann dies den Widerruf der Vorarbeiterbestellung rechtfertigen.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.11.2009 – 15 Ca 5658/08 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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