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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1346/09

Datum:
17.03.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 1346/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0317.9SA1346.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 7 Ca 4225/08
Schlagworte:
Haftung - Privatkraftfahrzeug - Dienstfahrt
Normen:
§ 598 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Überlässt ein Arbeitnehmer sein Privatkraftfahrzeug einem anderen Arbeitnehmer für dienstliche Auslieferungsfahrten, so kann der Überlassung ein Leihvertrag zugrundeliegen.

2. Im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung kann eine Haftungsbeschränkung des Arbeitnehmers nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs zu bejahen sein, wenn er bei einer Auslieferungsfahrt einen Unfall mit dem Privatkraftfahrzeug fahrlässig verursacht hat.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.08.2009 – 7 Ca 4225/08 – wie folgt abgeändert:

a. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

EUR 1.000,00 nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2007 zu zahlen.

b. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

c. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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